Freifahrt für Schwerbehinderte bei der Deutschen Bahn
Seit dem 01.09.2011 gilt für alle Inhaber eines grün-roten Schwerbehindertenausweises, dass die Begrenzung auf 50 km Entfernung vom Wohnort entfällt. Es können nun bundesweit alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) in der 2. Klasse kostenlos genutzt werden, also alle folgenden Züge:
Regionalbahn (RB)
Regionalexpress (RE)
Interregio-Express (IRE)
S-Bahn.
Das Angebot gilt nicht für Intercity (IC) oder Intercity-Express (ICE).
Die derzeit gültigen Regelsätze
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Grundsicherung etc. gelten seit dem 01.01.12 für Regelsätze folgende Beträge:
- 374 €: Alleinstehende und Alleinerziehende
- 337 €: volljährige Partner
- 299 €: Angehörige zwischen 18-25 Jahren (im Haushalt der Eltern oder bei Auszug ohne Zustimmung)
- 287 €: Angehörige zwischen 14-17 Jahren
- 251 €: Angehörige zwischen 6-13 Jahren
- 219 €: Angehörige zwischen 0- 5 Jahren
Für Heimbewohner erhöht sich der Barbetrag von derzeit 98,28 € auf 100,98 €. Ein evtl. gewährter Zusatzbarbetrag erhöht sich hingegen nicht.