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Private Vorsorgemöglichkeiten und das Ehegattenvertretungsrecht – Ein Überblick
4. Juni |18:15 - 19:45
Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der er oder sie durch Unfall, Alter oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, wichtige Dinge selbst zu entscheiden. Deshalb ist es besonders wichtig rechtzeitig Vorsorge zu treffen.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügungen stehen als Vorsorgemöglichkeiten zur Verfügung. Seit dem 01.01.2023 sieht zudem das Ehegattenvertretungsrecht in Notfällen die gegenseitige Vertretung im Bereich der Gesundheitssorge vor.