Was kann ich im Vorfeld planen?

Jeder Mensch sollte sich vor einer Erkrankung oder Behinderung überlegen, wie in einem solchen Fall die persönliche Vertretung gewährleistet werden soll.

Die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten haben alle gemeinsam, dass sich in ihnen die Privatautonomie in einem hohen Maße wieder findet: Diese ist in unserem Rechtssystem vielfach verankert und stellt sicher, dass persönliche Verträge zwischen Menschen einen breiten Raum finden: Oft können Ehrenamtliche hier eine erfüllende Aufgabe finden, bei der sie z. B. durch Betreuungsvereine professionell begleitet werden.

Mit einer Vorsorgevollmacht kann ich eine Person, der ich voll vertraue, beauftragen, in bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen für mich tätig zu werden – mit allen Vor- und Nachteilen, die sich dann aus den rechtsverbindlichen Geschäften ergeben können.

In einer Betreuungsverfügung kann ich einen Betreuer vorschlagen, der dann unter der Kontrolle des Amtsgerichtes steht.

Bei einer Vollmacht ist eine Kontrolle im allgemeinen nicht ohne weiteres möglich.